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   BVerwG, 26.08.1970 - III B 64.70   

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https://dejure.org/1970,2675
BVerwG, 26.08.1970 - III B 64.70 (https://dejure.org/1970,2675)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1970 - III B 64.70 (https://dejure.org/1970,2675)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1970 - III B 64.70 (https://dejure.org/1970,2675)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Wirkung eines Erbscheins - Bindung des Prozessrichters an einen Erbschein - Rüge der Abweichung von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts - Rüge von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.09.1957 - V C 496.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1970 - III B 64.70
    Entgegen der Ansicht des Klägers weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1957 - BVerwG V C 496.56 - ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 15.01.1968 - III CB 81.67

    Bedeutung des Erbscheins im Lastenausgleichsverfahren und Lastenausgleichsprozess

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1970 - III B 64.70
    Er bindet daher auch das Verwaltungsgericht nicht (Beschluß vom 15. Januar 1968 - BVerwG III CB 81.67 -).
  • BVerwG, 25.05.1962 - IV C 208.61
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1970 - III B 64.70
    Auch darin liegt kein Verfahrensmangel, daß das Verwaltungsgericht den Auflagen im Urteil vom 25. Mai 1962 - BVerwG IV C 208.61 - nicht gefolgt ist.
  • BVerwG, 05.02.1986 - 3 B 92.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 26. August 1970 - BVerwG 3 B 64.70 - (ZLA 70, 219) ausgeführt hat, bewirkt der Erbschein nach § 2365 BGB lediglich eine Rechtsvermutung über das in ihm bezeugte Erbrecht.
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